Welche Arten von Immobiliengutachten gibt es ?
Es gibt zwei Arten von Gutachten, die ein Sachverständiger für Immobilien erstellen kann: das Vollgutachten und das Kurzgutachten. Für beide Dokumente nutzt der Gutachter das Vergleichswertverfahren, Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren, um den jeweiligen Immobilienwert zu berechnen. Beide Gutachten arten unterscheiden sich jedoch wie der Name schon vermuten lässt erheblich in ihrem Umfang und in dem Verwendungszweck, für den sie erstellt werden.
Was ist ein Vollgutachten?
Vollgutachten sind Gutachten, die auch vor Gericht Bestand haben (z. B. im Falle einer Zwangsversteigerung, einer Scheidung oder auch in einem Erbfall). Sie sind sehr umfangreich, detailliert, äußerst aussagekräftig und umfassen rund 40 bis 60 Seiten und auch mehr.
Was ist ein Kurzgutachten?
Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich das Kurzgutachten vom Vollgutachten vor allem in seinem Umfang. Der größte Unterschied liegt jedoch darin, dass beim Kurzgutachten die textlichen Beschreibungen, wie u.a. die Beschreibung der Mikro- / Makrolage oder die derzeitige Marktsituation und Wirtschaftsstruktur sowie eine detaillierte Baubeschreibung und Definition des Gebäudestandards nur begrenzt Inhalt der Marktwertschätzung sind. Die Bewertung sowie die Berechnung des Verkehrswerts/Marktwert sind jedoch in beiden Gutachten arten identisch. Diese Art von Gutachten eignet sich z.B. perfekt für eine persönliche Vermögensübersicht oder wenn innerhalb der Familie eine Immobilie z.B. an die Kinder weitergegeben oder verkauft werden möchte und bei einem normalen Hauskauf oder Verkauf.
Wertgutachten / Kurzgutachten
Alternativ zu einem umfangreichen Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, ist eine im Umfang zum Verkehrswertgutachten reduzierte Marktwertschätzung in der Lage, einen marktgängigen Wert für eine Immobilie zu ermitteln.
Die zugrunde gelegten Kennwerte und Rechenmethoden sind hierbei identisch zum Verkehrswertgutachten, allerdings sind die textlichen Beschreibungen, wie u.a. Makro- und Mikrolage, derzeitige Marktsituation, Wirtschaftsstruktur sowie eine detaillierte Baubeschreibung und Definition des Gebäudestandards nur begrenzt Inhalt der Marktwertschätzung.
Eine Marktwertschätzung eignet sich insbesondere bei Anlässen, die eine Einigkeit der Vertragspartner voraussetzt, so zum Beispiel bei:
- dem Verkauf innerhalb der Familie
- Bewertung des Immobilienvermögens
- Plausibilisierung bei konkret avisiertem Kauf/Verkauf
- zur Marktwertermittlung der Immobilie vor einem Verkauf
- dem Ankauf eines unbebauten Grundstücks
Gerne beraten wir Sie individuell, welche Art von Gutachten in Ihrem Fall benötigt wird.
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Verkehrswertgutachten / Vollgutachten
Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 Baugesetzbuch umfasst als umfangreichste Gutachtenerstellung alle Anforderungen, die durch den Gesetzgeber aufgestellten Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Vorschriften zur Immobilienbewertung gefordert werden.
So ist der Verkehrswert, insbesondere bei dem Verkauf einer Immobilie als neutrale Verhandlungsbasis von großem Nutzen. Zusätzlich wird der Verkehrswert ebenfalls bei folgenden Anlässen zugrunde gelegt:
- Finanzierung, Erbschaft und Schenkung
- Trennung / Scheidung
- Bewertung des Immobilienvermögens
- Bewertung für Finanzamt (steuerrechtliche Zwecke)
Während vor der endgültigen Kaufentscheidung eine überschlägige Wertschätzung als Entscheidungshilfe (siehe Kaufberatung) gewöhnlich genügt, sollte der Hauseigentümer oder Unternehmer den Wert seiner Immobilie in einem regelgerechten Gutachten feststellen lassen. Ein solches Gutachten dient bei Verhandlungen mit potenziellen Käufern und Versicherungen immer als belastbare Grundlage.